Nicht alle Geräte zur Datenvernichtung sind gleichwertig und die Aktenvernichter Sicherheitsstufen machen den Unterschied. Wie groß die einzelnen Papierstücke nach der Anwendung des Aktenvernichters sind, führt zur Unterteilung in 6 verschiedene Sicherheitsstufen. Kleinere Partikelgrößen bieten natürlich mehr Sicherheit, da sich das Zusammensetzen der Dokumente immer schwieriger, bis hin zu ganz unmöglich gestaltet. Je nachdem wie vertraulich die Informationen und Dokumente sind, mit denen in Ihrem Unternehmen gearbeitet wird, werden unterschiedliche Sicherheitsstufen bei der Entledigung dieser Schriftstücke von Nöten sein.
Allgemeines Schriftgut muss bei der Vernichtung natürlich nicht gleich streng gehandhabt werden wie vertrauliche Dokumente. Welche Sicherheitsstufe für welche Art Schriftgut von Nöten ist, wird vom Deutschen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geregelt.
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Die Aktenvernichter Sicherheitsstufen im Überblick
Sicherheitsstufe 1
Bei einem Papierschredder der Sicherheitsstufe 1 wird oft die sogenannte Streifenschnitt-Technik angewandt. Die Partikelschnitt-Technik gewinnt vor allem in den höheren Stufen an Bedeutung.
- Maximale Streifenbreite beträgt 12mm
- Maximale Partikelgröße beträgt 1000mm²
Diese Sicherheitsstufe eignet sich für das Zerkleinern von allgemeinem Schriftgut, das keinerlei wichtigen Daten enthält. Die Rekonstruktion dieser Unterlagen wäre ohne allzu großen Aufwand zu bewältigen. Manche Unternehmen benutzen diese Aktenvernichter Stufe um Unterlagen grob zu zerkleinern, und damit die Abfallwirtschaft des Büros zu erleichtern.
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Sicherheitsstufe 2
Die Aktenvernichter Stufe 2 ist am besten für interne Schriftstücke geeignet, die keine sonderlich vertraulichen Inhalte aufweisen.
- Maximale Streifenbreite beträgt 6mm
- Maximale Partikelgröße beträgt 400mm²
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Sicherheitsstufe 3
Mit Papierschreddern der Sicherheitsstufe 3 können bereits vertrauliche Dokumente vernichtet werden. Eine Reproduktion des Dokuments aus den vorhandenen Papierstücken, um daraus die originale Information zu extrahieren, ist nur mit hohem Aufwand (Personen, Hilfsmittel und Zeit) möglich.
- Maximale Streifenbreite beträgt 2mm
- Maximale Partikelgröße beträgt 240mm² (max. 60mm Länge und 4mm Breite)
Die Vernichtung von Chipkarten und Mikrofilmen mit der Sicherheitsstufe 3 wird vom Deutschen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wie folgt geregelt:
- Die maximale Partikelgröße für Mikrofilme darf 10mm² nicht überschreiten
- Die maximale Partikelgröße für Chipkarten darf 160mm² nicht überschreiten
Die Stufen 2 und 3 sind die handelsüblichsten Aktenvernichter Sicherheitsstufen und Geräte mit diesen Funktionen sollten für die meisten Unternehmen vollkommend ausreichend sein.
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Sicherheitsstufe 4
Die Aktenvernichter Sicherheitsstufe 4 eignet sich dafür um Schriftgut zu vernichten, dessen Inhalt geheim gehalten werden muss. Ab dieser Stufe ist auch nur mehr die Partikelschnitt-Technik zulässig und der Streifenschnitt wird nicht mehr angewandt.
- Maximale Partikelgröße beträgt 30mm² (max. 15mm Länge und 2mm Breite)
- Maximale Partikelgröße bei Kunststoffen beträgt 0.5mm²
- Maximale Partikelgröße bei Mikrofilmen darf laut BSI 2,5mm² nicht überschreiten
- Maximale Partikelgröße bei Chipkarten darf laut BSI 30mm² nicht überschreiten
Eine Reproduktion des geschreddeten Inhalts auf dieser Sicherheitsstufe ist nur mit enorm hohen und außergewöhnlichen Aufwand möglich.
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Sicherheitsstufe 5
Diese Stufe eignet sich für die Vernichtung von höchst vertraulichen und geheimen Dokumenten.
- Maximale Partikelgröße beträgt 12mm² (max. 15mm Länge und 0.8mm Breite)
- Maximale Partikelgröße bei Kunststoffen beträgt 0,2 mm²
- Maximale Partikelgröße bei Mikrofilmen darf laut BSI 1mm² nicht überschreiten
- Maximale Partikelgröße bei Chipkarten darf laut BSI 10mm² nicht überschreiten
Diese Information zu reproduzieren, wäre nur unter der Verwendung von gewerbeunüblichen Einrichtungen und Sonderkonstruktionen möglich. Für die meisten Unternehmen ist ein Gerät mit dieser Aktenvernichter Stufe nicht notwendig.
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Sicherheitsstufe 6
Diese Stufe ist für die Vernichtung von geheimdienstlichen Informationen mit höchsten Sicherheitsanforderungen gedacht. Die Sicherheitsstufe 6 unterliegt aber keiner allgemeinen Norm und kann daher von den Herstellern unterschiedlich umgesetzt werden. Die folgenden Zahlen basieren auf NSA-Richtlinien aus den USA.
- Maximale Partikelgröße beträgt 5mm² (max. Länge 5mm und 1mm Breite)
- Kunststoff wird zu feiner Asche, einer Lösung oder zu Fasern zerkleinert
In der Praxis werden am häufigsten Geräte mit den Aktenvernichter Sicherheitsstufen 2 oder 3 angewandt. Geräte mit der Sicherheitsstufe 5 und 6 werden in einem durchschnittlichen Unternehmen nicht wirklich von Nöten sein. Ihre Firma sollte bei der Wahl der passenden Strategie zur Aktenvernichtung auf eine Optimierung von Kosten und Sicherheit Wert legen. Je kleiner die Partikelgröße, umso größer ist die gewährleistete Sicherheit. Papierschredder mit höheren Sicherheitsstufen sind aber in der Regel auch teurer als die simpleren Geräte.
In der heutigen Zeit wird Datenschutz immer wichtiger und ist eine Herausforderung für kleine und große Unternehmen. Die Aktenvernichter Sicherheitsstufen können von Ihnen als ein guter Anhaltspunkt verwendet werden, um das am besten geeignete Gerät für Ihr Unternehmen auszuwählen.